HahahaHartzIV

Da zieht ein Hartz IV Empfänger nach der Trennung mit seiner Tochter in eine andere Wohnung. Im Haushalt sind alle erforderlichen Geräte vorhanden, nur eine Waschmaschine fehlt. Die Übernahme der Beschaffungskosten für ein fehlendes Gerät beantragt der Bedürftige. Soweit so einfach. Der Verwaltungsmensch, dem bekanntlich die Herkunft der zu verplempernden Steuergelder vollkommen egal sein kann,…