Betrifft: Nazis – Briefwechsel mit dem Bundesinnenminister Seehofer, CSU (+Antwort)

Reaktion?
Antwort des Ministeriums
Im Oktober 2018

Sehr geehrter Herr Innenminister,
durch um sich greifende Rechtsradikale und NS Gewalttaten und Hassreden bis hin zu Mordtaten (NSU) besorgt, möchte ich Sie dringend auffordern, nun unverzüglich und bei NULL Toleranz, gegen die Strukturen vorzugehen, die nachweislich auch in Hessen virulent sind. So haben mich Pressenachrichten aufgeschreckt, wonach organisierte Rechtsradikale aus Hessen, sich an Demonstrationen die in dem Pogrom in Chemnitz mündeten, beteiligt haben sollen. Leider haben ich und zahlreiche Menschen in meinem Umfeld nicht den Eindruck, dass das hessische Innenministerium hier genug unternimmt, um den demokratischen Rechtsstaat vor diesen gemeingefährlichen Angriffen zu schützen.

Ich möchte Sie auf folgenden, wie ich meine sehr klugen Beitrag des Journalisten Jonas Schaible aufmerksam machen: https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_84519312/wieso-es-keinen-rechtsruck-gibt-aber-die-extreme-rechte-trotzdem-waechst.html und zitiere besonders den Pt. 8 seiner Schlussfolgerung, gerade weil Demokraten mit unterschiedlichen Ansichten in einem Punkte einig sein dürften/sollten:
„Wenn das misslingt, (die extreme Rechte und den neuen NS, Anm.SL an Beteiligung an Regierung und Staatsorganen zu verhindern) wenn die autoritäre extreme Rechte doch an die Macht kommt, zerstört sie die Demokratie. In Ungarn, Polen, auch Österreich und den USA ist das zu beobachten. Dann kann sie wirklich die ganze Gesellschaft verrücken. Ohne vorherigen Rechtsruck.“
Merke: von Konservativ bis Links gilt stets eines: Nazis gehören nicht zur „Familie“, Naziideologie ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.

Ich erlaube mir, diese Zeilen zu veröffentlichen.

Mit besten Grüßen
Simon Lissner

Antwort:

Az: G6-12007/1#1 -Lissner, Simon

Sehr geehrter Herr Lissner,

vielen Dank für Ihre an den Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Herrn Horst Seehofer, gerichtete Zuschrift vom 27.09.2018, mit der Sie den Minister auffordern, unmissverständlich gegen Nationalsozialismus und Rassismus durchzugreifen.

Herr Minister Seehofer hat seinen Bürgerservice beauftragt, Ihnen zu antworten.

Ohne belehrend zu wirken, möchte ich zum allgemeinen Verständnis Grundsätzliches vorausschicken:
Eine der wesentlichen Aufgaben des demokratischen Staates ist es, Sicherheit und Freiheit für seine Bürger zu garantieren. Demokratie kann sich erst im politischen und gesellschaftlichen Diskurs auf Basis der grundsätzlichen Werte einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung entfalten. Für eine Demokratie ist es deswegen unverzichtbar, dass sie bereit und in der Lage ist, diese Werte zu verteidigen.
Die grundlegenden Normen dieser Werteordnung werden in einer Reihe von Vorschriften des Grundgesetzes (GG) konkretisiert:

• der Schutz der Menschenwürde, Art. 1 Abs. 1 GG
• die Prinzipien der staatlichen Ordnung (Demokratie, Föderalismus, Rechts- und Sozialstaatlichkeit), Art. 20 GG
• die Unabänderlichkeit dieser zentralen Grundsätze nach Art. 79 Abs. 3 GG

Auch werden im GG Schutzinstrumente für den demokratischen Rechtsstaat benannt:
• Vereinigungen, deren Zweck oder Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind gemäß Art. 9 Abs. 2 GG verboten.
• Parteien können nach Art. 21 Abs. 2 GG vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt werden. Hierbei handelt es sich um die „schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisier¬ten Feinde“, wie das Bundesverfassungsgericht in den Leitsätzen zum Urteil im Rahmen des NPD-Verbotsverfahrens feststellte.

Eine Voraussetzung für die Abwehr von Gefahren, die von Fein¬den der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgehen, ist eine umfassende Information der staatlichen Organe und der Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen und Entwicklungen.

Zur Sammlung von Informationen und Erkenntnissen über derartige Bestrebungen und sicherheitsgefährdende Tätigkeiten sind die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder (Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b und Art. 87 Abs. 1 Satz 2 GG) eingerichtet worden; sie bilden einen festen, unverzichtbaren Bestandteil der wehrhaften Demokratie.

Unter Beobachtung des Bundesverfassungsschutzes stehen sowohl rechts- als auch linksextreme Parteien, Vereine oder sonstige Gruppierungen und Personen.

Daneben gibt es auf gesellschaftlicher Ebene Versuche, den Rechtsextremismus und -Populismus einzuschränken.

Die Einsetzung der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ das ist ja ein sehr wichtiges Thema dieser Bundesregierung, das auch im Koalitionsvertrag entsprechend breit behandelt wird. Zusammenleben, gesellschaftlicher und kultureller Zusammenhalt in Deutschland, braucht eine solide und gute Grundlage. Alle Bürgerinnen, alle Bürger unabhängig davon, ob sie beispielsweise im ländlichen Raum oder in den Großstädten wohnen müssen faire Chancen auf eine echte Teilhabe haben. Das Ziel der Bundesregierung ist eben, dass wir das erreichen, dass wir eine gerechte Verteilung der Ressourcen und der Möglichkeiten dieses Landes für alle in Deutschland lebenden Menschen ermöglichen. Deshalb wurde vor ein paar Wochen die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ eingesetzt. Auch dazu hat sich der Bundesinnenminister schon geäußert. Das Bundesinnenministerium hat den Vorsitz; Co-Vorsitzende sind das Familienministerium und das Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Das BMI setzt sich darüber hinaus dafür ein, durch verschiedene Förderprogramme und kommunikative Maßnahmen Respekt und Toleranz in unserer Gesellschaft zu stärken. Mit politischer Bildung soll das Bewusstsein für den Wert unserer Demokratie und unserer Grundrechte geschärft werden.

Kern des am 14.06.2017 im Kabinett beschlossenen „Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus (NAP)“ sind Positionen und Maßnahmen in folgenden Handlungsfeldern: Menschenrechtspolitik; Schutz vor Diskriminierung und Ahndung von Straftaten; Bildung und politische Bildung; Gesellschaftliches und politisches Engagement für Demokratie und Gleichwertigkeit; Diversität im Arbeitsleben, Aus- und Fortbildung sowie Stärkung interkultureller und sozialer Kompetenz im Beruf; Rassismus und Hass im Internet sowie Forschung.

Es gibt mittlerweile zahlreiche staatliche und zivilgesellschaftliche Angebote zu dem von Ihnen angesprochenen Themenfeldund zu verwandten Themen wie rechtsextremistischen Ökologiekonzepten und „Völkische Siedler“. Auch aus journalistischer Perspektive wurde der Komplex aufgegriffen.

Beispielhaft können folgende Maßnahmen bzw. Angebote genannt werden:
Das Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des BMI unterstützt gezielt Vereine und Initiativen, die regional verankert sind. Bestehende Strukturen sollen auf- und ausgebaut werden, Verbände können auch nach ihren Projekten darauf zurückgreifen. Sie können eigene Beraterinnen und Berater gegen Extremismus ausbilden und zukunftsträchtige Methoden entwickeln, um mehr Menschen für ein Ehrenamt zu begeistern.

Gefördert durch das Programm hat die Amadeu-Antonio-Stiftung 2014 eine Informationsbroschüre mit dem Titel „Völkische Siedler/innen im ländlichen Raum, Basiswissen und Handlungsstrategien“ erstellt. Sie steht zum kostenfreien Download bereit und kann als Printversion bezogen werden. Die Broschüre liefert verständlich aufbereitete historische, aktuelle und ideologiebezogene Hintergrundinformationen zum Phänomen der völkischen Siedler und gibt Verhaltenstipps zum Umgang damit schwerpunktmäßig für Einzelpersonen, Kitas und Schulen, Vereine und Initiativen sowie für (Bio-)Betriebe. Zudem sind einschlägige Informations- und Beratungsstellen aufgeführt und weiterführende Literaturhinweise enthalten.

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zielt im Bereich der Extremismusprävention darauf ab, ziviles Engagement, demokratisches Verhalten und den Einsatz für Vielfalt und Toleranz zu fördern.
Mit Schwerpunkt des örtlichen Bezugs und damit auch als spezielles Instrument für den ländlichen Raum werden derzeit 232 Partnerschaften für Demokratie gefördert. Eine Partnerschaft für Demokratie ist ein geeignetes Instrument zur Steuerung von Entwicklungsprozessen zur Demokratieentwicklung und für die nachhaltige Entwicklung lokaler Bündnisse gegen Rechtsextremismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Die Arbeit der Partnerschaft beruht auf einer spezifischen Analyse der Problemlagen des Fördergebietes, verfolgt mit konkreten Maßnahmen eine langfristige integrierte Strategie zur Demokratieentwicklung und fördert lokale Vernetzungen und Kommunikationsstrukturen. Die Entwicklung integrierter lokaler Strategien hat sich in der Förderperiode von 2011 bis 2014 im Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ als ein Erfolg versprechender Ansatz zur Stärkung der Zivilgesellschaft vor Ort erwiesen, weshalb das Programm „Demokratie leben!“ diesen weiter ausgebaut hat. Darüber hinaus können sich Betroffene an die sechzehn Landes-Demokratiezentren wenden, welche die Weiterentwicklung von Konzepten und Strategien zur Förderung von Demokratie und Vielfalt auf Landesebene unterstützen und für eine Vernetzung der lokalen Aktivitäten sorgen; diese sind auch für eine Vernetzung der kommunalen Partnerschaften für Demokratie mitverantwortlich. Im Übrigen koordinieren sie die Arbeit der Beratungs- und Präventionsangebote und fungieren als Ansprechpartner für Hilfesuchende.

Außerdem werden durch das Bundesprogramm Modellprojekte im Bereich „Demokratiestärkung im ländlichen Raum“ gefördert. Darüber hinaus wird das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) im Strukturfeld „Demokratiestärkung im ländlichen Raum“ bei der Strukturentwicklung zum Bundeszentralen Träger gefördert. In diesem Themenfeld setzt man sich auch mit der Bewegung der völkischen Siedler, soweit geboten, auseinander. Im Online-Dossier „Rechtsextremismus“ der Bundeszentrale für politische Bildung gibt es seit 2015 einen Schwerpunkt „Ökologie“, in dem zwei Interviews mit Experten des Regionalzentrums für demokratische Kultur der Evangelischen Akademie der Nordkirche zu Möglichkeiten des Umgangs mit Völkischen Siedlern erschienen sind. Es handelt sich um eine Audio-Datei und ein Gespräch in Schriftform.

Eine gelungene Integration von Flüchtlingen ist extrem wichtig, um dem Rechtsextremismus den Nährboden zu entziehen.

Hier einige Beispiele, wie die Integration von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerber besser gelingen könnte:
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Bundesagentur für Arbeit (BA), das Goethe Institut und der Bayerische Rundfunk haben gemeinsam eine App entwickelt, die Asylbewerberinnen und -bewerbern mit guter Bleibeperspektive in den ersten Wochen nach Ankunft in Deutschland beim Ankommen unterstützen möchte. Sie ist die erste App, die bundesweit und von den zuständigen Institutionen entwickelt wurde und künftig die Lücke zu bereits vorhandenen, meist lokal ausgerichteten Flüchtlings-Apps schließt. Sprache, Regeln und praktische Lebenstipps, z. B. Welche Schritte beinhaltet das Asylverfahren? Wann darf mein Kind in die Schule? Was muss ich tun, um arbeiten oder eine Ausbildung beginnen zu können? – werden in der App beantwortet.
Auch die Regeln und Werte des Zusammenlebens in Deutschland – beispielsweise die Gleichberechtigung von Mann und Frau, das Diskriminierungsverbot und die Religionsfreiheit – sind Thema. Wichtig war den Initiatoren auch auf die Erfahrungen von Migrantinnen und Migranten, die schon länger in Deutschland leben, zurückzugreifen.
In die App ist zudem ein kostenloser, multimedialer Sprachkurs integriert, der eine alltagsnahe Unterstützung für die ersten Schritte auf Deutsch bietet und eine Brücke zwischen Ankunft und Integrationskurs bietet.
Die „AnkommenApp“ ist kostenlos und steht in den Sprachen arabisch, englisch, farsi, französisch und deutsch für Smartphones mit dem Betriebssystem Android zur Verfügung (in Kürze auch für iOS). Der Download erfolgt über die jeweiligen App Stores, die anschließende Nutzung ist auch ohne Internetverbindung möglich.

Die Bundesregierung hat sich mit der Digitalen Agenda das Ziel gesetzt, bürgerschaftliches Engagement mit Hilfe digitaler Hilfsmittel gezielt zu fördern. Das Portal zusammen-für-flüchtlinge.de, das über die Spendenplattform betterplace.org aus Mitteln des Bundes gefördert wird, soll zur besseren Koordinierung der Flüchtlingshilfe beitragen.
Die Portale „zusammen-für-flüchtlinge.de“ und „betterplace.org“ werden von der „gut.orggemeinnützige AG“ betrieben.
Zusammen-für-flüchtlinge.de unterstützt soziale Projekte für geflüchtete Menschen. Derzeit präsentieren rund 250 soziale Organisationen aus der ganzen Welt kostenlos ihre Projekte in der Flüchtlingshilfe. Private Spender und Unternehmen können hier sicher und transparent für diese Projekte spenden. 100 % der Spenden gehen an die projekttragende Organisation – ohne jeden Abzug.
In einer nächsten Ausbaustufe soll es dann auch möglich sein, Zeitspenden zu leisten. Das Spektrum reicht von der Nothilfe in Krisengebieten über Rettungseinsätze auf den Fluchtwegen bis hin zu Initiativen zur Integration von Asyl- und Schutzsuchenden in Deutschland. Jedes Hilfsprojekt ist dabei verpflichtet, seinen Bedarf transparent und konkret darzustellen und kann offen diskutiert und bewertet werden.
Weitere Informationen: http://www.zusammen-fuer-fluechtlinge.de/

Die Broschüre „Willkommen in Deutschland – Informationsbroschüre für Zuwanderer“ wendet sich in erster Linie an Zuwanderer und gibt zahlreiche Tipps, die den Alltag erleichtern und enthält erste Informationen für alle wichtigen Lebensbereiche wie Wohnung, Arbeit und Schule. Sie beinhaltet zudem eine Vielzahl von (Internet-)Adressen zu Beratungsangeboten und weiterführenden Stellen.
„Willkommen in Deutschland“ ist kostenlos und in deutsch, arabisch, englisch, französisch, polnisch, russisch, türkisch, bulgarisch, griechisch, italienisch, portugiesisch, rumänisch und spanisch zum Download verfügbar.
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2015/Willkommen_in_Deutschland_de.html

Die Förderung der Integration von in Deutschland lebenden Zuwanderern ist, wie bereits erwähnt, eine der wichtigsten innenpolitischen Aufgaben. Kernstück der Integrationsförderung sind die Integrationskurse. Seit deren Einführung im Jahr 2005 wurden ca. 1,2 Millionen Teilnahmeberechtigungen ausgestellt. Im ersten Halbjahr 2012 erreichten erstmals 57 Prozent der Prüfungsteilnehmer das höchstmögliche Sprachziel B1. Um den Integrationserfolg auch in Zukunft sicherzustellen, sind qualifizierte Integrationsträger und Lehrkräfte unerlässlich. Sie leisten wichtige Arbeit und haben maßgeblich zu den erreichten positiven Entwicklungen beigetragen. Die Bundesregierung hat zwar keinen Einfluss auf die Beschäftigungsverhältnisse der Kursträger mit deren Lehrkräften und kann nur die Rahmenbedingungen vorgeben, innerhalb der die Kursträger die Vertragsverhältnisse mit den Lehrkräften selbst gestalten können. Die Rahmenbedingungen wurden durch die Erhöhung des Kostenerstattungssatzes auf 3,90€ pro Teilnehmenden zum 1. Juli 2016 weiter verbessert, um die hohe Qualität von Integrationskursen auch zukünftig sicherzustellen. Parallel wurde die Untergrenze zur Vergütung der Honorarlehrkräfte auf 35€ erhöht. Für Angestelltenverhältnisse bestehen in Bezug auf die Vergütung keine Vorgaben für die Integrationskursträger, da sich diese aufgrund der damit verbundenen sozialversicherungsrechtlichen Absicherung deutlich von Honorarbeschäftigungsverhältnissen unterscheiden. Ein objektiver Vergleich der finanziellen Situation der Honorarlehrkräfte mit denen von festangestellten Lehrkräften im öffentlichen Dienst ergab, dass das Einkommen von Honorarlehrkräfte bei einem Stundensatz von 35€ geringfügig unter dem Bruttogehalt einer festangestellten Lehrkraft liegt.
Der Kursträger erhält vom dafür zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Antrag Kosten erstattet, die ihm bei der Durchführung eines Integrationskurses entstanden sind. Die Höhe der Erstattung ist abhängig von der Teilnehmerzahl eines Kurses. Sie ist unabhängig davon, ob der Kurs durch eine Honorarlehrkraft oder eine festangestellte Lehrkraft durchgeführt wurde. Dem Kursträger obliegt es eigenverantwortlich, wie er über das erstattete Geld (Bezahlung der Honorarlehrkraft, der Festangestellten oder Deckung sonstiger Ausgaben) verfügt.

Sehr geehrter Herr Lissner, Sie sehen, dass die Bundesregierung nicht untätig ist. Das mag jetzt in Ihren Augen nicht ausreichend sei, aber viele Maßnahmen sind auf den Weg gebracht, benötigen aber auch etwas Zeit, um ihre Wirkung zu entfalten. Man darf sich aber auch nicht „zur Ruhe setzen“ und muss immer wachsam bleiben und wenn möglich präventiv handeln. Die Bundesregierung unternimmt sehr viel, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und die Qualität der Integration zu erhöhen. Mit vielen Maßnahmen wird auch dem Rechtspopulismus und Rechtsextremismus entgegengetreten.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
…NN…………………….
Ihr Bürgerservice
des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat