von Simon Lissner, 11.5.2013
Stille und Vergessen senkt sich nach einiger Aufregung über eines der widerlichsten Kapitel der „deutschen Stunde Null“. Mit einer Petition ehemaliger Heimkinder von 2006 begann sich die Öffentlichkeit und das Parlament damit zu befassen, dass die Opfer eines nachkriegs-deutschen Terrorregimes in den Heimen bis dato völlig allein gelassen worden waren. Der interfraktionelle Beschluss[1] (der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, SPD und BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN, Antrag aus 2011) zum Umgang mit den Opfern staatlicher und kirchlicher Willkür, Misshandlungen, Zwangsarbeit in den Jahren 1945 bis Ende der 1970iger Jahre setzt den Schlusspunkt. Jedenfalls aus der Sicht der Politik, des Petitionsausschusses. Und aus dem Blick der Öffentlichkeit ist einer der wohl umfänglichsten Skandale ebenfalls geraten: der Umgang mit den Heimkindern, die Zustände in den Kinder- und Jugendheimen. Es wundert nicht, dass der Weg zur angemessenen Entschädigung der Opfer weiter lang und steinig ist. So fordert der Petitionsausschuss am 16.1.2013 eine gesetzliche Änderung des Opferentschädigungsgesetzes, weil die im bisherigen Gesetz vorgesehenen drei Bedingungen auf die meisten der betroffenen ehemaligen Opfer nicht zuträfen[2]. Aber das soll hier alles gar nicht Gegenstand der Erörterung sein.
Ich habe eingangs von einem „Terrorregime“ gesprochen. Das ist eine politische Bewertung der „Aufbewahrung“ von Kindern und Jugendlichen ab 1945 im Nachkriegsdeutschland und ab 1949 (Grundgesetz trat am 23.5.1949 in Kraft) in der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland. Bis dahin hatte das Parlament ein Grundgesetz verhandelt, welches zwar fortschrittlich, bereits obenan stehend die Grundrechte eines jeden Menschen konstatiert[3], aber für die Insassen von Kinder- und Jugendheimen ebenso wenig zur Geltung gebracht wurde, wie für die Insassen von Fürsorge- oder Jugendstrafanstalten. Man mag ja der Auffassung sein, und der ist auch nicht generell zu widersprechen, der nun gefundene Kompromiss sei besser als gar nichts für die Opfer. Dennoch kann die vom Runden Tisch, vom Petitionsausschuss und dem interfraktionellen Antrag formulierte Bewertung nicht zufrieden stellen. Im Gegenteil. Die Bewertung ist mehr als bitter und sie hinterlässt den Eindruck, als sei es einem großen Teil der zahlreichen Unterhändler/innen in erster Linie um Schadensbegrenzung gegangen. Dass man gerade den Vertreter/innen der Trägereinrichtungen, sowohl kirchlicher wie auch staatlicher, unterstellen darf, dass es ihnen auch nach Jahren und bei praktischen, positiven Änderungen in den von ihnen betriebenen Einrichtungen zur Beherbergung und Erziehung ihnen anvertrauter Kinder und Jugendlicher auch um Schadensbegrenzung gegangen sein könnte, liegt auf der Hand und ist im Ergebnis nicht von der Hand zu weisen. Der Vorwurf, dass von den Vertreter/innen von „Täterorganisationen“ eben diese Schadensbegrenzung im Vordergrund der Verhandlungen gestanden hätten, ist denn auch der oft zu lesende Kommentar vieler Betroffenen und ihrer Verbände und Unterstützer/innen[4].
Die interfraktionellen Antragsteller haben sich der Bewertung des vom Parlament eingerichteten Runden Tisches angeschlossen. Danach gab es Rechtsverstöße, deren Auslegung nicht mit dem Grundgesetz und damals geltendem Recht vereinbar waren. Die Täter/innen und ihre Organisationen, Ämter und so weiter werden benannt. Es wird festgestellt, dass die betroffenen Heimkinder keine Schuld tragen, aber relativierend heißt es dann: „Vielmehr waren es die gesellschaftlichen Bedingungen, problematische Menschenbilder bei den Handelnden und ein schlechtes und an vielen Stellen demokratisch unreifes System, die das ihnen Angetane bewirkt haben. Heimerziehung als disziplinierende und kontrollierende Instanz ist dabei in den Kontext eines in den 50er- und 60er- Jahren autoritären Zeitgeists und einer anderen gesellschaftlichen Sicht auf Kinder und Jugendliche zu stellen.[5]“
„Leid und Unrecht erlitten auch Kinder und Jugendliche, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht waren. Aus dem Blickwinkel der Kinder gab es keinerlei Möglichkeit des Rechtsschutzes gegen die Einweisung oder das Unrecht, dem sie in den Heimen ausgesetzt waren. In den alten Ländern schied dies faktisch aus, in der DDR gab es nicht einmal die theoretische Möglichkeit.[6]“
Und eine grenzwertige Bewertung der Situation in der Bundesrepublik: „In der öffentlichen Debatte wurde gelegentlich eine pauschale Entschädigung für alle Heimkinder gefordert, die auch im Petitionsausschuss debattiert wurde. Eine solche Lösung würde voraussetzen, dass die damalige Heimerziehung generell als Unrechtstatbestand einzustufen ist. Dies ist aber gerade nicht der Fall.[7]“
Und selbstredend schaffen es die Antragsteller mit der Empfehlung des Runden Tisches, gleiches Unrecht ungleich zu bewerten: „Die Kinder- und Jugendfürsorge in der DDR verfolgte immer auch das politische Ziel, eine Unterordnung der Kinder und Jugendlichen unter die sozialistische Diktatur zu erzwingen. Die Gründe für die Unterbringung in Heimen waren familiärer, fürsorglicher und politischer Art.“
Der Zwischenbericht des Runden Tisch erheitert mit folgender Prosa: „Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass auch unbestritten positive Leistungen damaliger Heimerziehung eingebunden waren in ein System öffentlicher Erziehung, das für sein Funktionieren auf die abschreckende Wirkung der Verlegung von Kindern und Jugendlichen in unterschiedliche Einrichtungen der Heimerziehung angewiesen war.[8]“ Den wirklich intensiv intellektuell durchdachten Abschnitt haben unsere Antragsteller/innen nicht übernommen. Warum? Sollte den „Interfraktionellen“ aufgefallen sein, dass die Geschichtsklitterung hier denn doch zu arge Blüten treibt?
Da die Verfasser/innen dieses insgesamt sehr erhellenden Berichtes über die systematischen und systemischen Schweinereien in den Kinder- und Jugendeinrichtungen es schaffen auf insgesamt 47 Seiten nicht ein einziges „positives Bespiel“ für eine angemessene, menschenwürdige Unterbringung zu benennen, die „positive Leistungen“ dieses Regimes zu belegen, und gerade auch Betroffene und Kritiker/innen wurden nicht müde, diesen denkwürdigen Umstand zu betonen, behilft man sich hier damit, etwas minder kriminelle Einrichtungen und ihr „Funktionieren“ (!) mit der Angst machenden Drohung auf noch kriminellere Einrichtungen zu begründen, auf eine Drohung, auf die das „insgesamt positive System“, wie die Verfasser/innen unterstreichen, „angewiesen“ (!) war. Wie die Verfasserinnen dies zu einer „unbestritten positiven Leistung“ verklären können, wobei „unbestritten“ auch noch glatt gelogen ist, bleibt leider auch im weiteren Verlauf des Dokuments ihr ganz persönliches Geheimnis. Im Grunde bezeugt der Bericht auf eindrucksvolle Weise etwas ganz anderes.
Einer der „lichteren“ Momente scheint die „Interfraktionellen“ im Antrag zu folgender Erklärung des Heimregimes bewogen zu haben: „Vielmehr waren es die gesellschaftlichen Bedingungen, problematische Menschenbilder bei den Handelnden und ein schlechtes und an vielen Stellen demokratisch unreifes System, die das ihnen Angetane bewirkt haben. Heimerziehung als disziplinierende und kontrollierende Instanz ist dabei in den Kontext eines in den 50er- und 60er- Jahren autoritären Zeitgeists und einer anderen gesellschaftlichen Sicht auf Kinder und Jugendliche zu stellen.[9]“
Die Wiederholung des Zitates sei mir verziehen. Offensichtlich war den Antragsteller/innen nicht ganz wohl bei der Betrachtung. Man wollte freilich nicht zugestehen, dass die Zwangsunterbringung und „Fürsorge“ darin bestand, das System der Nationalsozialistischen „Fürsorge“ für „unwerte“ Kinder und Jugendliche geradezu nahtlos in die junge Bundesrepublik übernommen zu haben und mithin nahe liegender Weise eigentlich davon zu sprechen wäre, es handle sich dabei um einen weiteren Rest des Nationalsozialismus, der sich in „althergebrachten“ Behörden und unter konfessionellen Kutten in die „Neuzeit“ rettete. Der Hinweis auf „problematische Menschenbilder“ und ein „an vielen Stellen demokratisch unreifes System“ sagt mehr über die Verfasser/innen aus, als ihnen lieb sein sollte. Solcherart Verharmlosungen bieten sich eigentlich nicht an. Gerade auch weil das Grundgesetz an dieser Stelle klar ist und wenig Interpretationsspielraum für die angewendeten Terrormaßnahmen gegen Kinder und Jugendliche zulässt (wie übrigens auch für Erwachsene). Und last but not least, weil es selbstredend von Anfang an Kenntnisse über die Vorgänge in den Heimen gab, die gerade auch die Verantwortlichen zum Einschreiten hätten zwingen müssen. Die Untätigkeit und der Widerstand der kirchlichen und staatlichen Einrichtungen gegen die Beseitigung des hauseigenen Terrorregimes höchst selbst kumulierte in den 1960er Jahren in der Heimkampagne, während der die unerhörten Zustände aufgedeckt und zahlreiche Heimkinder befreit wurden. Die Verbrechen in den Heimen sind umfangreich dokumentiert. Neben dem Buch von Peter Wensierski[10] sind nicht zuletzt zahlreiche weitere Berichte von Betroffenen, diverse Filme zum Thema erschienen, die das Grauen und das Leid der Opfer dokumentieren. Die auch dokumentieren, dass das Heimsystem in seiner damaligen Form genau das war, was Runder Tisch und interfraktionelle Antragssteller/innen sich weigern anzuerkennen: Ein rundum geschlossener Unrechtstatbestand, an dem sich viele Beteiligten; teilweise Eltern, die ihre Kinder in dieses System abschoben, Juristen, die einwiesen, Kirchen und ihre Subalternen, die den „rechten Glauben“ in die Kinder und Jugendlichen prügelten, Gemeinden und Private, die von Zwangsarbeit profitierten, und so weiter und so fort. Diejenigen unter uns, die Kinder und Jugendliche in jener Zeit waren, kennen generell noch die Ansage: „Wenn du dich nicht benimmst, kommst du ins Heim“. Eine Drohung, die uns, wenn wir nicht von betroffenen Freund/innen Genaues wussten, so doch erahnen ließ, was uns hätte blühen können.
In ihrem Ansinnen, einen generellen „Unrechtstatbestand der Bundesrepublik Deutschland“ zu verneinen (während das in der DDR „natürlich“ einer war), setzt man feinsinnig zur Differenzierung an. Den Opfern der Misshandlungen (die auch Todesfälle nach sich zogen) dürfte es hingegen ziemlich schnurz gewesen sein, ob man ihnen den wahren christlichen Glauben nebst konservativ-reaktionärem Weltbild einprügeln wollte oder eben den „sozialistischen“ …
Der kritische Rückblick von Manfred Kappeler[11] trägt einiges zum Verständnis der Auseinandersetzung um die Anerkennung und Entschädigung der ehemaligen Heimkinder bei. „Das Maß an erfahrenem Leid und Unrecht misst sich nicht daran, unter welchen politischen Verhältnissen es zugefügt wurde. Dieser elementare Grundsatz darf nicht dazu führen, dass DDR-Heimkindern eine ihnen zustehende Opferrente verweigert wird. Er muss umgekehrt dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht, das schon in den sechziger Jahren die Verletzung von Grund-und Menschenrechten in der Heimerziehung gerügt hat, in einem Grundsatzurteil den Bund und die Länder zwingt, die systematische Verletzung der Grund- und Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen in der westdeutschen Heimerziehung anzuerkennen und ihre noch lebenden Opfer angemessen finanziell zu entschädigen.“
In einem privaten Schreiben, aus dem ich mir zu zitieren erlaube, erkennt man die wohl angemessenere Sichtweise auf die Vorgänge. Der Schreiber der Zeilen war selbst betroffen und beteiligte sich in den 1960er Jahren an der Befreiung von Jugendlichen aus den Terroranstalten der Bunderepublik Deutschland. Nach einer Beschreibung eigener Heimerfahrung, die ich auslasse, weil sie die mannigfachen Berichte „nur“ um einen weiteren ergänzen würde, sagt er:
„In Hamburg sagt man über einen falschen Fünfziger[12]: ‚Der ist katholisch‘[13]. Nun noch ein paar allgemeine Nachbetrachtungen. Man muss sich überlegen: Es war Nachkriegszeit, hunderttausende von Kindern hatten ihr Zuhause, ihre Heimat, ihre Eltern oder den Vater verloren. Die Cleversten von diesen lernten sehr schnell sich durchzuschlagen, egal mit welchen Mitteln, sie kannten doch nichts anderes als die Verbrechen, die ihnen die Erwachsenenwelt vorgelebt hatte und vorlebte. Aber was war mit den übrigen, die nur die Opfer der Erwachsenenwelt wurden? Man musste sie sammeln und zusammenpferchen. Dabei ging es nicht um irgendeine menschenwürdige Erziehung, man konnte sie nur nicht völlig ihrem Schicksal überlassen. So wurde dies das nächste Verbrechen der Nazigeneration, ob innerhalb oder außerhalb der Kirchen, ob in der BRD oder DDR. Was waren denn die Aufbewahrer dieser Kinder? Doch wohl keine Erzieher, es waren Primitivlinge. Womöglich waren da auch KZ-Wächter dabei (zumindest habe ich solche Wächterinnen im Heim als Betschwestern kennengelernt). Dann war doch wohl allein die Tatsache der unsäglichen Verbrechen, die in Deutschland bis heute virulent sind, nicht dazu angetan, gegenüber diesen weiteren wehrlosen Opfern den geringsten Respekt entgegenzubringen. Nun noch zum Schluss. Diese Weigerung, den Opfern solcher lebenslangen Gewalttaten wenigstens an ihrem Lebensabend ein einigermaßen menschenwürdiges Auskommen zu sichern in diesem unsäglich reichen Land, erinnert mich sehr stark an das miese Verhalten der Deutschen (in Politik und Behörden, Anm. SL) als es darum ging angemessene Entschädigungen an die noch übrig gebliebenen Zwangsarbeiter zu bezahlen. Man hat die Bezahlungen so lange hinausgezögert, bis die Mehrheit gestorben war. Den Rest hat man dann schäbig abgefunden.
Genau diese Methode steckt jetzt hinter den Beschlüssen. Oh diese schäbigen deutschen Krämerseelen, die sich auch im Parlament breit gemacht haben! Auch bei den Grünen[14]. So Simon Mitternacht ist lange vorbei.[15]
Ich hoffe dass Du und H. einiges von meinen Erzählungen verwenden könnt. Denn der Kampf muss jetzt weitergehen für diese Menschen meiner Generation, die nicht soviel Glück hatten wie ich.“
Die „Interfraktionellen“ haben sich auf eine Bewertung der Wirklichkeit in der jungen Bundesrepublik verständigt, die einen tieferen Blick in das Verständnis der Fraktionen geradezu provozieren muss. Mich interessiert da hauptsächlich die Sicht der GRÜNEN. Es geht hier nicht darum, über die Motive für die Zustimmung zum „Interfraktionellen“ Antrag und dieser verharmlosenden Bewertung durch die GRÜNEN zu spekulieren. Entscheidend ist, „was hinten raus kommt“ (frei nach Ex-Kanzler Kohl).
Wenn die GRÜNE Fraktion einer Formulierung zustimmte, die der BRD der Jahre 1949 bis Ende der 1970er Jahre nahtlos die Absolution erteilt und sie von der Verantwortung für systemisches Unrecht freispricht, ist das schwer erträglich. Ganz unerträglich wird die Angelegenheit, wenn man sie von den Folgen her betrachtet, eben den Opfern so wenig wirtschaftliche und moralische Hilfe zukommen zu lassen wie eben möglich. Die Bemühung, ja auch GRÜNER, gesellschaftlich-staatliches Unrecht auf „Einzelfälle“, wenn auch gehäuft auftretend, zu reduzieren, ist elementar fragwürdig. Dies spricht umso schwerwiegender für eine verkorkste Staatsloyalität, weil selbst der vom Runden Tisch erarbeitete Bericht Beweise zuhauf liefert, dass die den Staat tragenden Institutionen über wenigstens zwei Jahrzehnte an den Verbrechen beteiligt waren und erst aufgrund massiver Proteste zum Einlenken gebracht werden konnten. Auch die verquaste Formulierung, wie sie sich im Antrag der „Interfraktionellen“ findet, kann darüber nicht hinwegtäuschen (s. Anm. v), sondern liest sich als Bestätigung für diesen Vorwurf.
Dieses Fass muss wieder aufgemacht werden. Es muss wieder aufgemacht werden, gerade auch, weil der konservative Ruf nach sog. „Bootcamps“ und „verschärften Erziehungsmaßnahmen“ immer wieder laut wird und zu aller größtem Misstrauen heraus fordert.
P.S.: Menschen wie meine verstorbene Mutter, einer Frau mit großem Herzen, haben in dieser Zeit, obwohl alleinerziehend mit zwei Kindern in einem Soz.-Bau lebend, Heimkinder in unserer Wohnung vor dem Zugriff randalierender Behörden versteckt und später auch Kinder in Pflege genommen. Alle Menschen, die sich seinerzeit an diesen aktiven Protesten beteiligten, ist es ein Schlag ins Gesicht, den Opfern sowieso, wenn heute so getan wird, als handle es sich um staatlich-gesellschaftliche „Schuld im minder schweren Fall“.
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[1] https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/061/1706143.pdf, Drucksache 17/6143, 8.6.2011
[2] https://www.bundestag.de/presse/hib/2013_01/2013_017/01.html, PM des PA v. 16.1.2013
[3] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
[4] https://www.ex-heimkinder.de/Dokumente/Kappeler_Kritischer_Rueckblick_2011.pdf, Manfred Kappeler, Kritischer Rückblick
[5] Seite 3, https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/061/1706143.pdf, Drucksache 17/6143, 8.6.2011
[6] Seite 2, ebd
[7] Seite 2, ebd.
[8] https://www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/RTH_Zwischenbericht.pdf
[9] Seite 3, https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/061/1706143.pdf, Drucksache 17/6143, 8.6.2011
[10] Wensierski, Schläge im Namen des Herrn https://www.randomhouse.de/Presse/Buch/Schlaege-im-Namen-des-Herrn/Peter-Wensierski/pr226878.rhd
[11] Kappeler, Manfred, Sozialpädagoge, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und emeritierter Professor für Sozialpädagogik an der TU Berlin (1989–2005). https://www.ex-heimkinder.de/Dokumente/Kappeler_Kritischer_Rueckblick_2011.pdf
[12] Der Autor spielt auf einen GRÜNEN Kirchenpolitiker im Bundestag an, der daran beteiligt war, den „generellen Unrechtstatbestand“ zu verneinen.
[13] Der Bericht des Runden Tisch bestätigt, dass die meisten der Einrichtungen von den beiden großen Kirchen betrieben wurden.
[14] Dito. Die Grünen haben an der Regelung und eben auch der Bewertung mitgewirkt.
[15] Aus einem privaten Schreiben zum Thema