HahahaHartzIV

Da zieht ein Hartz IV Empfänger nach der Trennung mit seiner Tochter in eine andere Wohnung. Im Haushalt sind alle erforderlichen Geräte vorhanden, nur eine Waschmaschine fehlt. Die Übernahme der Beschaffungskosten für ein fehlendes Gerät beantragt der Bedürftige. Soweit so einfach.

Der Verwaltungsmensch, dem bekanntlich die Herkunft der zu verplempernden Steuergelder vollkommen egal sein kann, entdeckt im ALG II eine wunderbare Formulierung, die ihm erlaubt, sein Leiden umfassend auszuleben. Das Jobcenter lehnte den Antrag des bedürftigen Vaters ab. Die Begründung: „Beihilfen zur Erstausstattung“ gibt es nur für eine komplette Wohnung. Einzelne Geräte seien eine sogenannte Ergänzungsbeschaffung und sollten aus diesem Grund vom monatlichen Hartz IV Regelsatz (damals 351 Euro) beglichen werden. Nach Ansicht des Jobcenters sollte der Vater die Kosten vom spärlichen ALG II Regelsatz ansparen. Das Amt bezahle nur ganze Wohnungseinrichtungen …
Die Richter urteilten allerdings ausgabenreduzierend zugunsten des Antragstellers und wiesen die Klage der Verwaltung ab. Die höhere Intelligenz dürfte allerdings in diesem Fall bei der Gruppe der Berater (Hartz und andere) und gleichermaßen unter den politischen  Schwergewichten unter den Denker/innen vermutet werden, die solche Gesetze vorgeschlagen sodann auch verabschiedet haben.

Natürlich ist strikt zu dementieren, dass der Gesetzgeber und seine Berater/innen ein großartiges Konjunkturprogramm für Juristerei im Sinne hatten.

Überlebenstipp:
Verlassen Sie sich auf keinen Fall darauf, Richter zu finden, die keinem des von uns untersuchten Typs entsprechen. Beherzigen Sie stattdessen: Vor Gericht und auf Hoher See sind wir allein in Gottes Hand. Überlassen Sie lieber die Wohnungseinrichtung komplett bei einem notwendigen Wohnungswechsel sich selbst bzw. entsorgen Sie ihre alte Einrichtung (aber bitte fachgerecht und ökologisch einwandfrei!) im Zweifel unauffällig. Beantragen Sie einfach eine neue.

Hilfreiches findet sich unter anderem unter http://www.gegen-hartz.de/urteile